Samtgemeinde Neuenhaus Raum für Ihre Zukunft
Sie können sich an die Gleichstellungsbeauftragte wenden, wenn Sie sich über Frauen- und Gleichstellungsthemen informieren, sich über Benachteiligungen im Alltag und Berufsleben beschweren möchten oder Sie Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Rechte, Hilfe und Beratung benötigen. Dies kann u.a. erforderlich sein bei
Außerdem können auch Kontakte zu Frauengruppen, -vereinen etc. und/oder Selbsthilfegruppen hergestellt werden. Sie nimmt weiterhin Vorschläge entgegen, wie die Situation von Frauen und Mädchen in der Samtgemeinde Neuenhaus verbessert werden kann.
-> Übrigens: Die Gleichstellungsbeauftragte ist natürlich auch für Männer als Ansprechpartnerin in Fragen der Gleichstellung da.
Andrea Winter Gleichstellungsbeauftragte
Samtgemeinde