Gleichstellungsbeauftragte

Sie können sich an die Gleichstellungsbeauftragte wenden, wenn Sie sich über Frauen- und Gleichstellungsthemen informieren, sich über Benachteiligungen im Alltag und Berufsleben beschweren möchten oder Sie Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Rechte, Hilfe und Beratung benötigen. Dies kann u.a. erforderlich sein bei

  • der Verwirklichung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • bei Rückkehr in den Beruf
  • Existenzgründung
  • schwierigen Lebenssituationen wie Trennung/Scheidung oder Gewalterfahrung

Außerdem können auch Kontakte zu Frauengruppen, -vereinen etc. und/oder Selbsthilfegruppen hergestellt werden. Sie nimmt weiterhin Vorschläge entgegen, wie die Situation von Frauen und Mädchen in der Samtgemeinde Neuenhaus verbessert werden kann.


-> Übrigens: Die Gleichstellungsbeauftragte ist natürlich auch für Männer als Ansprechpartnerin in Fragen der Gleichstellung da.