Vergabe öffentlicher Aufträge

Öffentliche Aufträge werden auf Grundlage der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen), der UVgO (Unterschwellenvergabeordnung) und der VgV (Vergabeverordnung) durch Ausschreibung vergeben.

Die Ausschreibungen und Vergaben der Aufträge finden über das Deutsche Vergabeportal statt, welches über den nachfolgenden Link aufgerufen werden kann:

Deutsches Vergabeportal

Ausschreibungen

Den folgenden Links können Sie Informationen zum Öffentlichen Auftragswesen entnehmen.

Projekt: Umfeldgestaltung Samtgemeindebibliothek und Sternwarte Samtgemeinde Neuenhaus

Öffentliche Ausschreibungen
Beschränkte Ausschreibung

Veröffentlichung vergebener Aufträge

(Ex-Post-Transparenz)

Gem. § 30 Abs. 1 UVgO bzw. § 20 Abs. 3 VOB/A informieren öffentliche Auftraggeber nach Zuschlagserteilung bei bestimmten beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben bzw. Verhandlungsvergaben auf ihren Internetportalen über die vergebenen Aufträge.

Bei Bauleistungen nach VOB/A:

  • Ab 25.000,- EUR (ohne Umsatzsteuer) bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von 6 Monaten.
  • Ab 15.000,- EUR (ohne Umsatzsteuer) bei freihändigen Vergaben für die Dauer von 6 Monaten.

Bei Liefer- und Dienstleistungen nach UVgO:

  • Ab 25.000,- EUR (ohne Umsatzsteuer) bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von 3 Monaten.
  • Ab 25.000,- EUR (ohne Umsatzsteuer) bei Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von 3 Monaten.

Eine Übersicht über die vergebenen Aufträge finden Sie hier: