Samtgemeinde Neuenhaus Raum für Ihre Zukunft
Die Samtgemeinde Neuenhaus bemüht sich, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) verlangt.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.neuenhaus.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen Dieser Webauftritt ist überwiegend, aber noch nicht vollumfänglich, barrierefrei. Die Anforderungen der NBITVO (Niedersächsischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen) werden weitgehend erfüllt.
Momentan werden folgende Funktionen unterstützt
Nicht barrierefreie Inhalte Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Ihre Hinweise und Anregungen Unser Ziel ist es, Artikel so zu schreiben, dass sie auch von Besuchern verstanden werden, die mit der jeweiligen Thematik nicht oder nur oberflächlich vertraut sind. Gerne nehmen wir Ihre Anregungen telefonisch oder elektronisch auf, wenn Ihrer Ansicht nach ein Beitrag die zu vermittelnden Inhalte unnötig kompliziert darstellt. Bitte nennen Sie uns Mängel der Website (und mobilen Anwendung) und teilen uns Ihren Grund für die nicht barrierefreie Gestaltung von Informationen mit. Die Informationen, die nicht barrierefrei sind, können Sie in einem einfacheren Format bei uns anfordern. Nutzen Sie dazu gerne unser Formular, das Sie unter folgendem Link aufrufen können: Mängelmelder oder wenden Sie sich an: Samtgemeinde Neuenhaus Veldhausener Str. 26 49828 Neunhaus Telefon: 05941/911-0 Telefax: 05941/911-260 E-Mail: rathaus@neuenhaus.de Internet: www.neuenhaus.de
Schlichtungsstelle Das Land Niedersachsen richtet laut § 9 d, Abs. 1 NBGG eine Schlichtungsstelle bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen ein. Kontaktdaten: Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG im Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Hannah-Arendt-Platz 2 30159 Hannover Tel.: 0511/120-4010 Fax: 0511/120-99 4010 E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de Landesbeauftragte@ms.niedersachsen.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit Diese Erklärung wurde am 2. November 2022 erstellt und zuletzt am 15. August 2023 durch eine externe Stelle überprüft.