Hinweise zur Barrierefreiheit dieser Seite

Die Samtgemeinde Neuenhaus bemüht sich, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) verlangt.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.neuenhaus.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Dieser Webauftritt ist überwiegend, aber noch nicht vollumfänglich, barrierefrei. Die Anforderungen der NBITVO (Niedersächsischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen) werden weitgehend erfüllt.

Momentan werden folgende Funktionen unterstützt

  • Ausreichende Kontraste 
  • Schrift/Darstellung vergrößern: Die Vergrößerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit "STRG" und "+" und bei Apple mit "cmd" und "+".
  • Schrift/Darstellung verkleinern: Die Verkleinerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit "STRG" und "-" und bei Apple mit "cmd" und "-".
  • Die Inhalte der Website passen sich der Bildschirmgröße des genutzten Geräts automatisch an (responsive Wegdesign). 
  • Hinterlegung von Alternativtexten für Bilder. Beim Gleiten der Maus über ein Bild wird der Bildinhalt erläutert. Diese Angaben werden von einer Vorlese-Software berücksichtigt. 
  • Eine browserseitige Vorlesefunktion von Texten (zum Beispiel ab Firefox 49.0) wird unterstützt. 
  • Logischer Aufbau und Gliederung der Inhalte

Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • In den Webauftritt eingebundene Dokumente (.pdf, .doc, etc.)
    Begründung:
    Die große Anzahl bereitgestellter Dokumente, die teilweise bereits älteren Datums sind, hat bisher eine Übertragung in eine barrierefreies Format nicht ermöglicht. Diese Dokumente werden sukzessive angepasst. 
    Dokumente, die von Dritten (z. B. andere Organisationen, Ministerien, u. a.) bereitgestellt werden, liegen nicht barrierefrei vor. 
  • In den Webauftritt eingebundene Videos
    Begründung:
    Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiodeskription konnte bislang nicht realisiert werden. Auch hier ist eine Anpassung mittelfristig in Planung. 
  • Kartografie innerhalb der Webseite
    Begründung:
    Eine kartografische Darstellung ist eine hilfreiche und sehr nützliche Ergänzung von Informationen. Kartografie ist dem Wesen nach eine bildliche Darstellung, die somit den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann. 
  • Redaktionelle Inhalte (teilweise)
    Begründung: 
    Aufgrund der komplexen Inhalte, die zumindest teilweise in dieser Webseite veröffentlicht werden, ist eine einfache Sprachgestaltung (beispielsweise der Verzicht auf Fachbegriffe) nicht immer möglich. 
    Zur Verdeutlichung von Zusammenhängen und zur besseren Veranschaulichung werden bildliche Darstellungen (z. B. Infografiken) oder tabellarische Auflistungen verwendet. Diese sind nicht barrierefrei darstellbar. 


Ihre Hinweise und Anregungen
Unser Ziel ist es, Artikel so zu schreiben, dass sie auch von Besuchern verstanden werden, die mit der jeweiligen Thematik nicht oder nur oberflächlich vertraut sind.
Gerne nehmen wir Ihre Anregungen telefonisch oder elektronisch auf, wenn Ihrer Ansicht nach ein Beitrag die zu vermittelnden Inhalte unnötig kompliziert darstellt.
Bitte nennen Sie uns Mängel der Website (und mobilen Anwendung) und teilen uns Ihren Grund für die nicht barrierefreie Gestaltung von Informationen mit. Die Informationen, die nicht barrierefrei sind, können Sie in einem einfacheren Format bei uns anfordern.  
Nutzen Sie dazu gerne unser Formular, das Sie unter folgendem Link aufrufen können: Mängelmelder
oder wenden Sie sich an:
Samtgemeinde Neuenhaus
Veldhausener Str. 26
49828 Neunhaus
Telefon: 05941/911-0
Telefax: 05941/911-260
E-Mail: rathaus@neuenhaus.de
Internet: www.neuenhaus.de

Schlichtungsstelle
Das Land Niedersachsen richtet laut § 9 d, Abs. 1 NBGG eine Schlichtungsstelle bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen ein. Kontaktdaten:
Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG im Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
Tel.: 0511/120-4010
Fax: 0511/120-99 4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
Landesbeauftragte@ms.niedersachsen.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 2. November 2022 erstellt und zuletzt am 15. August 2023 durch eine externe Stelle überprüft.