Samtgemeinde Neuenhaus Raum für Ihre Zukunft
Nach einer Kommunalwahl beginnt für die Ratsfrauen und Ratsherren mit der Annahme der Wahl, frühestens mit dem Beginn der Wahlperiode, die Mitgliedschaft im (Samt)-Gemeinde- bzw. im Stadtrat, sowie in den verschiedenen Ausschüssen. Die Dauer beträgt fünf Jahre. Die laufende Wahlperiode begann am 01.11.2021 und endet am 31.10.2026. Die Ratsmitglieder üben ihre ehrenamtliche Tätigkeit im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl geleiteten Überzeugung aus.
Der Samtgemeinde-/Bürgermeister lädt die Ratsmitglieder schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung, sowie aller Unterlagen, zu der jeweiligen Sitzung ein.
Im Ratsinformationssystem finden Sie Informationen zu den öffentlichen Sitzungen der politischen Gremien.
Samtgemeinde