Samtgemeinde Neuenhaus Raum für Ihre Zukunft
Die nächste Schau der Gewässer III. Ordnung, die nicht durch einen Wasser- und Bodenverband unterhalten wird, findet in der Zeit 06.11. – 06.12.2023 statt.
Den Unterhaltungspflichtigen, den Eigentümern der zu schauenden Gewässer, den Anliegern und den zur Benutzung der Gewässer Befugten wird in ihrem Beteiligungsbereich Gelegenheit zur Teilnahme an der Schau und zur Äußerung gegeben.
Die Unterhaltungspflichtigen (Eigentümer, Anlieger pp.) haben die Gewässer laufend zu unterhalten. Die Unterhaltung umfasst die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes für den Wasserabfluss (Reinigung, Räumung, Freihaltung, Schutz und Unterhaltung des Gewässerbettes einschließlich seiner Ufer und Anlagen usw.). Die erforderlichen Arbeiten sind ohne Aufforderung durchzuführen.
Wird bei der Schau festgestellt, dass die Gewässer nicht oder nicht genügend unterhalten werden, kann die Wasserbehörde gegen die Unterhaltungspflichtigen ein Zwangsfeld festsetzen oder die erforderlichen Unterhaltungsarbeiten auf Kosten der Pflichtigen ausführen lassen. Ferner wird durch die fehlerhafte Unterhaltung der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllt, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Im Einzelnen wird die Schau wie folgt durchgeführt:
Georgsdorf:
Termin: Freitag, 01.12.2023, 15.30 Uhr Treffpunkt: Gaststätte Kösters
Eckard Koel, Ostende 113 Ende, Heiko
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