Samtgemeinde Neuenhaus Raum für Ihre Zukunft
Gem. § 8 Abs. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) vom 24. September 1980 (Nds. GVBl. 1980, 359) i. V. m. § 8 Abs. 2 S. 2 Var. 3 NStrG ist ein Teilbereich der Straße „Moorweg“ durch Beschluss des Rates der Gemeinde Georgsdorf vom 02.09.2021 mit Veröffentlichung dieser Bekanntmachung eingezogen. Somit entfallen für diesen Teilbereich Gemeingebrauch und widerrufliche Sondernutzung.
Der Teilbereich umfasst die Flurstücke 44/9 und 26/9 (teilweise), beide Flur 13 in der Gemarkung Georgsdorf. Die genaue Abgrenzung kann dem anliegenden Lageplan entnommen werden.
Die Eigenschaft als öffentliche Straße im Sinne des § 2 Abs. 1 S. 1 NStrG endet mit dem Tag dieser Bekanntmachung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Teileinziehungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Osnabrück, Hakenstraße 15, 49074 Osnabrück erhoben werden. Die Klage ist gegen die Gemeinde Georgsdorf zu richten.
Georgsdorf, den 07.09.2021
Anja Schupe Bürgermeisterin
Samtgemeinde