Samtgemeinde Neuenhaus Raum für Ihre Zukunft
Die Gemeinde Georgsdorf hat in ihrer Sitzung am 01.08.2024 den Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Im Fürstlichen" gefasst. Das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlicheit (§§ 3,2 und 4,2 Baugesetzbuch) wird durchgeführt.
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