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Der Rat der Stadt Neuenhaus hat in seiner Sitzung am 28.02.2024 gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der z.Zt. geltenden Fassung die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64 "Hilten" der Stadt Neuenhaus als Satzung beschlossen und die Begründung genehmigt. Mit dem Tag der Bekanntmachung tritt der oben genannte Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.
Durch die Änderung des Bebauungsplanes wird die zulässige Anzahl der Wohungen in Einzelhäusern geändert. Zusätzlich zur offenen wird auch die abweichende Bauweise zugelassen. Die zulässige Länge der Gebäude wird dadurch angepasst.
=> Bebauungsplan Nr. 64 "Hilten" 6. Änderung
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