Samtgemeinde Neuenhaus Raum für Ihre Zukunft
Aufruf zur Bewerbung Ihres Kleinstvorhabens im Rahmen des Dorfentwicklungsprogrammes =>
Die Dorfregion Nordhorn-Neuenhaus-Lage befindet sich seit einiger Zeit im Dorfentwicklungsprogramm und damit eröffnen sich zahlreiche Chancen der Förderung, einschließlich sogenannter Kleinstvorhaben. Wir möchten Sie ermutigen, sich um Fördermittel der Dorfentwicklung zu bewerben, wenn Sie, Ihr Verein oder Ihre Interessengruppe kleine Vorhaben planen, die dem Gemeinwohl der Bevölkerung dienen und von Ihnen selbstständig umgesetzt werden können.
Was kann gefördert werden? Das Gesamt-Fördervolumen für Kleinstvorhaben umfasst insgesamt 30.000 € und darf verteilt über den gesamten Zeitraum der Dorfentwicklung in der Dorfregion eingesetzt werden, bis die gesamte Fördersumme ausgeschöpft wurde. Das Ziel der Förderung ist die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, des Zusammenlebens, des gemeinschaftlichen Miteinanders und der Vernetzung. Zu fördernde Maßnahmen können beispielsweise kleinere Aufwertungen von Plätzen, Treffpunkten und Begegnungsräumen sowie festmontierte oder inventarisierte Neuanschaffungen für Vereine, Gruppen und Dorfgemeinschaft umfassen.
In welcher Höhe können Sie Förderungen erhalten? Die Höhe der Fördermittel hängt von dem/der Antragsteller:in (Privatperson, Verein, Kirche, Kommune usw.) ab, wobei stets ein finanzieller Eigenanteil beim bei dem/der Antragsteller:in verbleibt. Das maximale Förderlimit beträgt 2.500 Euro pro Kleinstvorhaben.
Sie können sich für eine kostenfreie Beratung über die Förderfähigkeit Ihres Kleinstvorhabens an das Planungsbüro regionalplan & uvp wenden. Antragsteller:innen erhalten für die Beantragung eines Kleinstvorhabens einen Blanko-Steckbrief beim Planungsbüro regionalplan & uvp p. stelzer GmbH. Der ausgefüllte Steckbrief inklusive einer Kostenschätzung muss bis spätestens 01. Mai beim Planungsbüro per E-Mail an dorfentwicklung@regionalplan-uvp.de eingereicht werden. Die Auswahl der zu beantragten Kleinstvorhaben wird durch den Arbeitskreis der Dorfentwicklung der Dorfregion Nordhorn-Neuenhaus-Lage entschieden. Anschließend stellen die Gemeinden Anträge auf Bewilligung der Kleinstvorhaben an das Amt für regionale Landesentwicklung. Nutzen Sie die Chance, nehmen Sie gern Kontakt auf und informieren Sie sich.
Tel.: 05902 / 503 702-28 Mail: dorfentwicklung@regionalplan-uvp.de
Info: dorfentwicklung.regionalplan-uvp.de
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