Samtgemeinde Neuenhaus Raum für Ihre Zukunft
Der Landkreis Grafschaft Bentheim hat mit Verfügung vom 19. Februar.2024 die vom Rat der Samtgemeinde Neuenhaus am 19. Dezember 2023 beschlossene 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Neuenhaus (i. d. F. der Neubekanntmachung 2005) gem. § 6 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird gem. § 6 Abs. 5 BauGB bekanntgemacht.
Der Rat der Gemeinde Osterwald hat in seiner Sitzung am 10. Oktober 2023 den Bebauungsplan Nr. 13 „Hähnchenmastanlage Dwarsdiek“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Mit dem Tag der Bekanntmachung tritt der oben genannte Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.
Durch die vorgenannte Bauleitplanung wird die Planung eines landwirtschaftlichen Betriebes zur Errichtung und zum Betrieb zweier Hähnchenställe realisiert.
=> Link zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes
=> Link zum B-Plan Nr. 13 "Hähnchenmastanlage Dwarsdiek" Gemeinde Osterwald
=> Bekanntmachung
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