Samtgemeinde Neuenhaus Raum für Ihre Zukunft
Das Rathaus der Samtgemeinde Neuenhaus kann ohne vorherige Terminabsprache besucht werden. Eine FFP2-Maskenpflicht besteht nicht. Die Mitarbeiter des Sozialamtes sind nur nach erfolgter telefonischer Terminabsprache zu erreichen.
Für ausgewählte Dienstleistungen des Bürgerbüros können Sie auch weiterhin hier Ihren Termin online vereinbaren: Terminbuchung
Bürger*innen