Windräder

Energiebericht

Mit dem Inkrafttreten des Niedersächsischen Klimagesetztes sind die Kommunen im Land zur regelmäßigen Berichterstattung über den Energieverbrauch ihrer kommunalen Liegenschaften verpflichtet. Erstmals veröffentlichte die Samtgemeinde Neuenhaus an dieser Stelle ihren Energiebericht für 2022. 

Berichtspflicht im niedersächsischen Klimagesetz

Der Niedersächsische Landtag hat am 10.12.2020 das niedersächsische Klimagesetz (Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung und zur Einführung eines Niedersächsischen Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels) verabschiedet, das mit der Veröffentlichung im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt am 15.12.2020 in Kraft getreten ist. Paragraf 8 dieses Gesetzes verpflichtet die niedersächsischen Kommunen zur regelmäßigen Erstellung und Veröffentlichung eines kommunalen Energieberichtes, erstmals für das Jahr 2022. Der kommunale Energiebericht muss danach mindestens folgende Angaben enthalten:

  1. die jährlichen Kosten, Verbräuche und CO2-Emissionen der kommunalen Liegenschaften
  2. Kennwerte in kWh/m²/a
  3. Witterungsbereinigung für Heizenergie

Die Energieberichte der Samtgemeinde Neuenhaus stehen hier zum Download bereit.