Wahlen und Abstimmungen
allgemein – unmittelbar – frei – gleich – geheim
Am jeweiligen Wahltag entscheiden die Bürgerinnen und Bürger über die Verteilung der politischen Macht. Mit ihrem Votum bestimmen sie die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments, des Bundestags, der Landtage und der Kommunalparlamente. Im Vorfeld der jeweiligen Wahl finden Sie hier weitergehende Informationen.
Bundestagswahl 2025
Am 23. Februar 2025 finden die vorgezogenen Bundestagswahlen statt.
Wahlberechtigt sind dann alle Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag
- Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind
- das 18. Lebensjahr vollendet und
- seit mindestens drei Monaten ununterbrochen ihren wahlrechtlichen Wohnsitz in Deutschland haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Auch im Ausland lebende Deutsche können in der Regel mit wählen, sie müssen hierzu aber einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen.
Alle Bürgerinnen und Bürger, die diese Voraussetzungen erfüllen, erhalten bis zum 2. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung.
Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind laut § 13 des Bundeswahlgesetzes Personen, denen das Wahlrecht durch Richterspruch aberkannt wurde.
Mit der Votemanager-App können die Wahlergebnisse auch auf mobilen Endgeräten abgerufen werden. Die Votemanager-App ist für iPhone oder iPad im Apple App Store und für Android im Google Play Store kostenfrei erhältlich.
Informationen zur Votmanager-App und zum Votemager finden Sie hier
In insgesamt 14 Wahllokalen geben die Wählerinnen und Wähler der Samtgemeinde Neuenhaus ihre Stimmen ab. Eine Übersicht über die Standorte der Wahllokale, samt Bezeichnung des Wahlbezirks gibt die untenstehende Übersichtskarte. Sollte es Ihnen bei einer Wahl nicht möglich sein, Ihre Stimme vor Ort abzugeben, können Sie ab dem 13.01.2025 Briefwahlunterlagen beantragen.
Samtgemeinde Neuenhaus
Insgesamt 14 Wahllokale
Stadt Neuenhaus
10 Wahllokale
Gemeinde Esche
1 Wahllokal
Gemeinde Georgsdorf
1 Wahllokal
Gemeinde Lage
1 Wahllokal
Gemeinde Osterwald
1 Wahllokal