Grundsteuerreform
Auf dieser Seite möchten wir Sie über die Grundsteuerreform, die neuen Hebesätze und die zu zahlende Grundsteuer ab dem Jahr 2025 informieren.
Die Bewertung der bebauten und unbebauten Grundstücke wurde durch die Finanzverwaltung des Landes Niedersachsen aufgrund Ihrer Grundsteuererklärung vorgenommen. Hierbei waren die Gemeinden nicht beteiligt.
Die Gemeinden sind lediglich verpflichtet, den aufkommensneutralen Hebesatz der Grundsteuer B zu veröffentlichen also den Hebesatz, bei dem das Steueraufkommen 2025 genauso hoch wäre, wie im vorherigen Jahr. Die Gemeinden der Samtgemeinde Neuenhaus haben bereits alle die neuen Hebesätze beschlossen. Diese lauten wie folgt:
Grundsteuer A | Grundsteuer B | |
Stadt Neuenhaus | 360 v. H. | 334 v. H. |
Gemeinde Esche | 357 v. H. | 284 v. H. |
Gemeinde Georgsdorf | 345 v. H. | 221 v. H. |
Gemeinde Lage | 335 v. H. | 271 v. H. |
Gemeinde Osterwald | 345 v. H. | 224 v. H. |
Um die Jahressteuer zu berechnen können Sie Ihren Messbetrag mit dem Hebesatz multiplizieren:
Ihren Messbetrag hat Ihnen das Finanzamt in einem Bescheid mitgeteilt. Sollten Sie Fragen zur Berechnung des Messbetrags haben, wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt. Die Kontaktdaten können Sie dem Bescheid entnehmen.
Ist Ihr Messbetrag falsch, können Sie beim Finanzamt auf folgenden Wegen eine Korrektur beantragen:
- über Elster mit „sonstiger Nachricht“ oder „Grundsteuerveränderungsanzeige“
- über Kontaktformular für steuerliche Fragen
- Korrekturbogen ausfüllen und per E-Mail oder Post an Ihr Finanzamt schicken. Den Bogen erhalten Sie hier. Die E-Mail-Adresse lautet poststelle@fa-ben.niedersachsen.de
Hier erhalten Sie Antworten auf die häufigsten Fragen: FAQ