Gleichstellungsbeauftragte
Sie können sich an die Gleichstellungsbeauftragte wenden, wenn Sie sich über Frauen- und Gleichstellungsthemen informieren, sich über Benachteiligungen im Alltag und Berufsleben beschweren möchten oder Sie Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Rechte, Hilfe und Beratung benötigen. Dies kann u.a. erforderlich sein bei
- der Verwirklichung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- bei Rückkehr in den Beruf
- Existenzgründung
- schwierigen Lebenssituationen wie Trennung/Scheidung oder Gewalterfahrung
Außerdem können auch Kontakte zu Frauengruppen, -vereinen und/oder Selbsthilfegruppen hergestellt werden. Sie nimmt weiterhin Vorschläge entgegen, wie die Situation von Frauen und Mädchen in der Samtgemeinde Neuenhaus verbessert werden kann.
-> Übrigens: Die Gleichstellungsbeauftragte ist natürlich auch für Männer als Ansprechpartnerin in Fragen der Gleichstellung da.