Der Versand erfolgt in Kürze. Die Wahlbenachrichtigung (Brief) ist am 23. Februar 2025 zur Wahl mitzubringen. Die Wahlberechtigten aus dem Bereich der Stadt Neuenhaus werden gebeten, in besonderer Weise auf ihre jeweilige Zuordnung zu einem Wahlbezirk/Wahllokal zu achten, da es hier zu Veränderungen gekommen ist.
Alternativ ist auch die Beantragung von Briefwahlunterlagen möglich. Erläuterungen hierzu befinden sich auf der Wahlbenachrichtigung.