Die Satzung ist im Internet unter www.uelsen.de am 31.03.2025 veröffentlicht worden. Gegen die Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Musikschule Niedergrafschaft“ werden vom Landkreis Grafschaft Bentheim keine Bedenken erhoben.
Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 NKomVG in Verbindung mit § 1 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen pp. in der Zeit vom 07.04. - 15.04.2025 während der Dienststunden im Verwaltungsgebäude der Samtgemeinde Uelsen, Zimmer 46, Itterbecker Straße 11, 49843 Uelsen, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
49843 Uelsen, den 04.04.2025
gez. Bosch
Geschäftsführer