Die genauen Anmeldezeiträume der jeweiligen Schulen sind der unten stehenden Tabelle zu entnehmen.
Bitte bringen Sie die Geburtsurkunde und einen Nachweis über die Masernschutzimpfung mit und stellen Sie Ihr Kind bei der Anmeldung persönlich vor.
Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 30. September 2026 das sechste Lebensjahr vollenden. Es können auch jüngere Kinder aufgenommen werden, wenn sie die erforderliche Schulreife haben.
Neuenhaus, den 17. April 2025
Die Schulleiterinnen