Rathaus Neuenhaus, Sitzungszimmer 15

Samtgemeinde Neuenhaus und Stadt Neuenhaus

Bauleitplanung

Der Landkreis Grafschaft Bentheim hat mit Verfügung vom 03.02.2025 die vom Rat der Samtgemeinde Neuenhaus am 19.12.2024 beschlossene 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Neuenhaus (i. d. F. der Neubekanntmachung 2005) gem. § 6 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) genehmigt. Der Rat der Stadt Neuenhaus hat in seiner Sitzung am 23.10.2024 den Bebauungsplan Nr. 96 "Feuerwehr Veldhausen" gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Bebauungsplan Nr. 96  wurden am 06.03.2025 bekanntgemacht. Mit der Bekanntmachung wird der geänderte Flächennutzungsplan gem. § 6 Abs. 5 BauGB wirksam. Weiter tritt der vorgenannte Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.

Hier finden Sie die Planunterlagen und Bekanntmachung:

=> 35. Änderung FNP Samtgemeinde Neuenhaus

=> B-Plan Nr. 96 "Feuerwehr Veldhausen" Stadt Neuenhaus