Der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Neuenhaus hat in seiner Sitzung am 09.04.2025 dem Entwurf zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes- und der Öffentlichen Auslegung zugestimmt. Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes sollen im Bereich des Frensdorfer Waldes Flächen als Sondergebiet "Windenergie" ausgewiesen werden.
Für die Bauleitplanung liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
- Umweltbericht gem. § 2 a Baugesetzbuch (BauGB) zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Bestandsaufnahme und Bewertung der Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere:
- die umweltbezogenen Auswirkungen auf den Menschen, die menschliche Gesundheit und Emissionen
- die Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Arten sowie Schutzgebiete und -objekte
- die Auswirkungen auf Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft
- die Auswirkungen auf die Landschaft
- die Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter
- Artenschutz
- Aussagen zum Europäischen Netz - Natura 2000
- die Wechselwirkungen der o.g. Belange
- Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen
- Wirkungsprognose und umweltrelevante Maßnahmen
- Bestandsaufnahme und Bewertung der Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere:
- Artenschutzbeitrag mit Anlagen zur 40. Änderung Flächennutzungsplan
- Vorprüfung Fauna-Flora-Habitat (FFH) zur 40. Änderung Flächennutzungsplan zum FFH - Gebiet "Bergvennen & Brecklenkampse Veld"
- Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB (vom 25.09.24 bis 25.10.24) sowie private Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren gem. § 3, 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) einschließlich Abwägungsvorschläge
- zu grundsätzlichen Anforderungen und Hinweisen zum Umweltbericht (Landkreis Grafschaft Bentheim)
- mit Aussagen zum Windenergiestandort im Wald, artenschutzrechtliche Berücksichtigung, zu den Eingriffsregelungen, zur Beeinträchtigung des Naturraumes, zum Schutz des Waldes und der Waldfunktion, zum Brandschutz, zum Schutz des Bodens und zur Regionalplanung/Raumordnung (Landkreis Grafschaft Bentheim)
- Naherholung und Inanspruchnahme des Waldes und der Nähe zu den Klosterteichen (Stadt Nordhorn)
- Hinweise zum Wald-, Waldbrandgefahr, Zerschneidung Waldbereich und Zerstörung des Waldbinnenklimas, Artenschutz, Brutvögel, Biotopverbund, Beeinträchtigung zur Wohnnutzung, Vermeidungsmaßnahmen (Nabu Emsland/Grafschaft Bentheim)
- Auswirkungen auf den Wald (Landesjägerschaft Niedersachsen)
- Hinweise zu den Abständen zur Wohnbebauung (Gemeente Dinkelland)
- Hinweise zu Gesundheitsrisiken für Anwohner, Auswirkung auf Flora und Fauna, Lärmbelästigung und Schattenschlag, Nähe zu potenziellen Wohngebieten (Stichting Buurtschagsraad Lattrop-Breklenkamp)
- Boden- und Hochwasserschutz, Hinweise zum Wald und Artenschutz (Nachbarschaft Grasdorf)
- Grundsätzliche Hinweise zu Windkraftanlagen, Gesundheitliche Auswirkung auf Anwohner, Flora und Fauna, Natura 2000 Gebiete Bergvenne und Brecklenkamps Veld (Einwohner von Breklenkamp und Umgebung des Frensdorfer Waldes)
Der Planentwurf nebst Anlagen werden in der Zeit vom 28.04.2025 bis einschließlich 30.05.2025 gem. § 3, Abs. 2 BauGB unter www.neuenhaus.de veröffentlicht.
Zusätzlich liegt der Planungsentwurf nebst Anlagen während der Dienststunden im Rathaus der Samtgemeinde Neuenhaus, Veldhausener Straße 26, 49828 Neuenhaus, im Bürgerbüro öffentlich aus. Während der Veröffentlichungsfrist besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können per E-Mail, per Post (Anschrift s.o.), Fax oder zur Niederschrift eingereicht werden.
Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Eine Vereinignung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des UmwR mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Neuenhaus, 17.04.2025 Günter Oldekamp
Samtgemeindebürgermeister