Rathaus Samtgemeinde Neuenhaus

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    Samtgemeinde Neuenhaus
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    49828 Neuenhaus
    Tel.: 05941 911-0
    Fax: 05941 911-260
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    Redaktionsteam:

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    Petra Wallis
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    Felix Gysbers
    Tel.: 05941 911-229
    E-Mail: f.gysbers@neuenhaus.de

    Die Samtgemeinde Neuenhaus ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch den Samtgemeindebürgermeister Günter Oldekamp

  • Datenschutz

    Die Samtgemeinde Neuenhaus hat zur Sicherstellung des Datenschutzes bei der ITEBO GmbH einen externen Datenschutzbeauftragten benannt. Sollten Sie Fragen oder Anregungen zum Datenschutz im Bereich der Samtgemeinde Neuenhaus haben, wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen an

    Datenschutzbeauftragter der Samtgemeinde Neuenhaus
    Itebo GmbH
    Stüvestraße 26
    49076 Osnabrück
    E-Mail: dsb@neuenhaus.de  oder dsb@itebo.de
    Tel: 0541 9631-222

  • Gestaltung und Realisierung

    Chamaeleon AG
    Robert-Bosch-Straße 12 / Haus IV
    56410 Montabaur
    Tel.: 02602 101690
    Fax: 0541 9631-196
    E-Mail: info@chamaeleon.de
    Internet: www.chamaeleon.de

  • Bildnachweis

    Einige Bilder entstammen dem Angebot von Pixelio (www.pixelio.de):
    Gesundheit & Soziales: © Helene Souza (Zusammen alt werden)

  • Haftungsbedingungen

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    Hinweis zur Eröffnung des Zugangs elektronischer Kommunikation
    Verweigerung der Zugangseröffnung für rechtsverbindliche elektronische Nachrichten: Der elektronische Zugang zur Verwaltung der Samtgemeinde Neuenhaus - insbesondere die Übermittlung elektronischer Dokumente - für eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation zwischen Bürgern und Bürgerinnen, juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts und der Verwaltung im Sinne des § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), wird hiermit ausdrücklich nicht eröffnet.

    Die vorstehende Einschränkung gilt sowohl für die Zugänge per E-Mail-Adresse, für E-Mail-Kontaktformulare als auch für jede Art von Web-Formularen und sonstigen Zugängen.

    Alle anderen bekannten Mailadressen, sowie personenbezogene E-Mail-Adressen von Mitarbeiterinnen/ Mitarbeitern der Verwaltung, stellen keinen offiziellen E-Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

    Eine Benachrichtigung über die Nichtverwertbarkeit im Sinne des § 3a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), kann in der Regel nicht erfolgen, da damit ein unverhältnismäßig hoher Aufwand verbunden wäre.

  • Urheberrecht, Haftung

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  • Hinweise zu Formularen und E-Mails

    Sofern Sie Formulare aus dem Internet-Angebot der Samtgemeinde Neuenhaus online ausfüllen und versenden wollen, beachten Sie bitte, dass die von Ihnen eingegebenen Daten unverschlüsselt übertragen werden. Daher ist nicht sichergestellt, dass die Daten während der Übertragung nicht von Unbefugten zur Kenntnis genommen, verfälscht oder gelöscht werden. Sollten Sie dieses Risiko nicht eingehen wollen, empfehlen wir, bis die Samtgemeinde Neuenhaus Ihnen eine verschlüsselte Übertragung anbieten kann, den Briefweg zu benutzen. Gleiches gilt sinngemäß für die Nutzung von E-Mail.

  • Weitere Hinweise zu den Links

    Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht (LG) in Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, indem man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von allen Inhalten verlinkter Seiten oder Grafiken und machen uns diese keinesfalls zu eigen. Sämtliche Verstöße gegen geltendes Recht, Sitte oder Moral, welche uns bekannt werden, haben die sofortige Löschung von Links, Einträgen, Grafiken oder ähnlichem zur Folge.

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