Vergabewesen
Öffentliche Aufträge werden auf Grundlage der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und der Vergabeverordnung (VgV) durch Ausschreibung vergeben.
Die Ausschreibungen und Vergaben der Aufträge finden über das Deutsche Vergabeportal statt, welches über den nachfolgenden Link aufgerufen werden kann: Deutsches Vergabeportal
Ausschreibungen
Den folgenden Links können Sie Informationen zum Öffentlichen Auftragswesen entnehmen.
Projekt: Umfeldgestaltung Samtgemeindebibliothek und Sternwarte Samtgemeinde Neuenhaus
Öffentliche Ausschreibungen
Beschränkte Ausschreibungen
Veröffentlichung vergebener Aufträge (Ex-Post-Transparenz)
Gem. § 30 Abs. 1 UVgO bzw. § 20 Abs. 3 VOB/A informieren öffentliche Auftraggeber nach Zuschlagserteilung bei bestimmten beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben bzw. Verhandlungsvergaben auf ihren Internetportalen über die vergebenen Aufträge.
Bei Bauleistungen nach VOB/A:
- Ab 25.000,- EUR (ohne Umsatzsteuer) bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von 6 Monaten.
- Ab 15.000,- EUR (ohne Umsatzsteuer) bei freihändigen Vergaben für die Dauer von 6 Monaten.
Bei Liefer- und Dienstleistungen nach UVgO:
- Ab 25.000,- EUR (ohne Umsatzsteuer) bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von 3 Monaten.
- Ab 25.000,- EUR (ohne Umsatzsteuer) bei Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von 3 Monaten.
Übersicht über vergebene Aufträge