Samtgemeinde Neuenhaus Raum für Ihre Zukunft
Der Rat der Stadt Neuenhaus hat in seiner Sitzung am 05.10.2023 den nachstehend aufgeführten Bebauungsplan gemäß § 10 des Baugesetzbuches in der z. Zt. geltenden Fassung als Satzung beschlossen und die Begründung genehmigt. Bebauungsplan Nr. 3 "Teich/Krullskamp" 12. Änderung Durch die Planung werden die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 3 (Ursprungsplan aus 1966) aktualisiert. Die Art der baulichen Nutzung (allgemeines Wohngebiet) wird beibehalten. Die Änderungen betreffen das Maß der baulichen Nutzung (nun Vollgeschosse) und die verkehrliche Erschließung.
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